Campingplatzordnung

Lieber Campinggast,

Wir freuen uns, Sie auf unserem Campingplatz begrüßen zu dürfen und möchten Sie auf folgende Punkte unserer Platzordnung hinweisen:

  • Bitte melden Sie sich unmittelbar nach Ihrer Ankunft an der Rezeption an. Ihr Stellplatz wird Ihnen dann zugewiesen.
  • Fahren Sie auf dem Campingplatz nur Schritttempo!
  • Während der Mittagspause von 12:00 bis 14:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr dürfen keine Kfz auf dem Platz bewegt werden. Ein- und Ausfahrt ist in dieser Zeit auch nicht möglich.
  • Während der Ruhezeiten von 12:00 bis 14:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr ist jeder ruhestörender Lärm zu vermeiden. Radiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Halten Sie die Toiletten und Waschräume sauber. Kleinkinder dürfen die sanitären Anlagen nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen.
  • Hunde dürfen auf dem Platz nicht frei herumlaufen und haben keinen Zutritt zur Liegewiese.
  • Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Mülltrennung. Denken Sie daran, dass kleine Kinder keine Möglichkeit haben, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, da die Müllgefäße zu hoch sind.
  • Unser Campingkiosk ist wetter- und saisonbedingt geöffnet. Während der Hauptsaison können Sie Ihre Brötchenbestellung aufgeben.
  • Grillen ist nur mit Gas- oder Elektrogrill gestattet (kein Holzkohlegrill) Die Benutzung des Badesees geschieht auf eigenes Risiko, da kein Bademeister anwesend ist.
  • Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Campingpersonal ist berechtigt das Hausrecht auszuüben, d.h. Gäste vom Platz zu verweisen.
  • Bäume und Sträucher sind schonend zu behandeln. Es ist verboten, Gräben für Regen- oder Abwasser zu ziehen.
  • Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigenes Risiko. Der Platzhalter übernimmt grundsätzlich keine Haftung. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und Pflege der Mietsache entstehen. Wird der Zeltplatz in einem Zustand zurückgegeben, der Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten notwendig macht, schuldet der Gast, die dafür notwendigen Aufwendungen, samt Mietzins für die Ausfallzeit.
  • Besucher der Campinggäste haben sich anzumelden und Eintritt zu bezahlen.