Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Yvonne Knittel Am Buxheimer Weiher GmbH & Co. KG
Ferner bezeichnet als „Camping am See“
Abschluss des Vertrages
Der Vertragsschluss erfolgt, wenn Sie als Gast / Mieter die Vermietung eines Standplatzes beantragen, was sowohl schriftlich, mündlich, telefonisch als auch elektronisch möglich ist. Die Verbindlichkeit des Vertrages für den Campingplatz tritt ein, sobald Ihre Buchung durch „Camping am See“ bestätigt wurde. Sollte die Bestätigung der Reise von Ihrer ursprünglichen Anmeldung abweichen, gilt dies als neues Angebot, an das wir für zehn Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. Bei einer Anmeldung direkt bei Anreise wird der Vertrag verbindlich, sobald Ihnen ein Stellplatz zugewiesen und Ihre Daten Vor-Ort erfasst wurden. Bitte legen Sie dann Ihre Identifikationsdokumente vor.
Preise und Zahlung
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, welche die vereinbarten Tarife darstellt. Die Zahlung der Gebühren erfolgt als Vorauszahlung mit der Buchung. Nachzahlungen bei Erweiterung der Buchung können im Online-Buchungssystem oder Vor-Ort am Terminal erfolgen.
Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Bis 31 Kalendertage vor der Anreise, können Sie kostenfrei stornieren.
Zwischen 30 und 7 Kalendertagen werden 50% der Vorauszahlung einbehalten.
Ab dem 7. Tag ist der volle Betrag laut Buchungsbestätigung fällig.
Sollte der reservierte Stellplatz am Tag nach dem vereinbarten Beginn um 10:00 Uhr noch frei sein und es liegen keine Absprachen über eine spätere Ankunft vor, behält sich die Verwaltung das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
Falls der Stellplatz aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht rechtzeitig verfügbar ist, gewährt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr. Sollte der Platz auch nach dieser Frist nicht verfügbar sein, stellen wir einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung. Sollte der Ersatzplatz nicht zusagen, können Sie vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.
Rabatte und Sonderangebote
Rabatte können nur während der Buchung in Anspruch genommen werden. Ein Rabatt nachträglich kann nicht gewährt werden. Auf Pauschal- und Sonderangebote sind keine Nachlässe möglich.
Regelungen zu An- und Abreise
Der reservierte Stellplatz wird Ihnen am Tag Ihrer Ankunft ab 14:00 Uhr zur Verfügung gestellt;
sollte er schon früher frei sein, ist auch eine vorzeitige Belegung möglich.
Am Tag Ihrer Abreise ist der Stellplatz bis spätestens 12:00 Uhr freizugeben.
Regelung bei vorzeitiger Abreise
Sollten Sie vorzeitig abreisen, fallen die vollen Gebühren für den gebuchten Zeitraum an. Ein durch vorzeitige Abreise freigewordener Stellplatz kann von der Platzverwaltung neu vergeben oder anderweitig genutzt werden.
Aufenthaltsverlängerung
Falls Sie Ihren Aufenthalt über den vereinbarten Zeitraum hinaus verlängern möchten, bitte verlängern Sie über unser Online-Buchungssystem mindestens zwei Tage vor dem geplanten Abreisedatum. Sofern es die Verfügbarkeit erlaubt, kommen wir Ihrem Wunsch gerne nach und passen die Vertragsdauer entsprechend an.
Einhalten der Platz- & Nutzungsordnung
Als Gast / Mieter sowie Ihre Mitreisenden sind verpflichtet, die auf dem Campingplatz geltende Verordnung zu beachten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen behält sich der Vermieter das Recht vor, den Beherbergungs- / Mietvertrag ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien besteht. Im Falle einer fristlosen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der für den vereinbarten Zeitraum angefallenen Gebühren, einschließlich der Jahresgebühr für Dauerstellplätze.
Verantwortlichkeit und Schadenshaftung
Es wird von jedem Gast erwartet, dass er mit dem Stellplatz und den Einrichtungen des Campingplatzes sorgsam umgeht. Sollte es zu Beschädigungen an der Anlage oder deren Einrichtungen kommen, die durch den Mieter, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht wurden, übernimmt der Mieter die Haftung für die entstandenen Schäden.
Hausrecht
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Campingpersonal ist berechtigt das Hausrecht auszuüben, d.h. Gäste vom Platz zu verweisen.
Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Memmingen.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht berührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen am nächsten kommt.
Letzte Aktualisierung 29.04.2024
Yvonne Knittel Am Buxheimer Weiher GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Andreas Müller
Am Weiherhaus 7a
D-87740 Buxheim
Download: AGB