Platz- & Nutzungsordnung

Gültig für Gäste / Mieter von Kurz- & Langzeit-Stellplätzen

Allgemein

Wir freuen uns, Sie auf unserem Campingplatz begrüßen zu dürfen und möchten Sie auf folgende Punkte unserer Platzordnung hinweisen:

Durch Ihr Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die aktuell gültige Platzordnung sowie die Preisliste an, die auf der Webseite bzw. dem Online-Buchungssystem zugänglich ist.

Bitte checken Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft ein.

Für unberechtigte Nutzung des Platzes, wie Parken, Übernachten, Duschen und Müllentsorgung ohne vorherige Genehmigung, wird eine Gebühr von 50,00 € pro Tag und Person erhoben. Das Übernachten vor der Schranke ist nicht gestattet und es werden ebenfalls Strafgebühren erhoben.

Die Öffnungszeiten der Rezeption können saisonbedingt variieren und sind direkt an der Rezeption einsehbar.

Der Check-in ist ab 14:00 Uhr möglich.
Der Check-out muss bis 12:00 Uhr erfolgt sein.

Für die Zeit Ihres Aufenthaltes erhalten Sie eine Chip-Karte für den Zutritt. Bei Verlust der ChipKarte werden Ihnen Kosten in Höhe von jeweils 20,00 € berechnet.

Kinder unter 14 Jahren müssen stets in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines offiziell anerkannten Gruppenleiters sein, um auf dem Campingplatz zu übernachten. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten, um alleine campen zu dürfen. Diese Erlaubnis sollte zum Zeitpunkt der Ankunft nicht älter als eine Woche sein.

Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Fahrzeuge

Fahrzeuge aller Art (auch Fahrräder) dürfen nur auf befestigten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Achten Sie bitte auf spielende Kinder!

Besuch

Bei Erhalt von Besuch muss dieser angemeldet und die Besuchsgebühr entrichtet werden. Nicht angemeldete Besucher zahlen den doppelten Besucherpreis. Der Vertragspartner / Mieter ist für die Anmeldung seines Besuches verantwortlich und übernimmt die Gebühren, sofern diese nicht ordnungsgemäß entrichtet werden. Für Übernachtungen ist zudem eine Übernachtungsgebühr zu bezahlen. Besucher parken bitte ohne Ausnahme außerhalb des Campingplatzes.

Hunde

Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht auf der Badewiese mitgeführt werden. Für jegliche Schäden haftet der Halter.

Ruhezeiten

Mittagspause: 12:00 – 14:00 Uhr
Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr

Bitte achten Sie darauf, während der festgelegten Ruhezeiten keinen Lärm zu verursachen, der die Ruhe anderer stören könnte. Radios und ähnliche Geräte sollten nur so laut eingestellt werden, dass sie innerhalb Ihres Zeltes / Wohnwagen / Wohnmobils hörbar sind.

Fahrzeuge dürfen in dieser Zeit nur in echten Notfällen bewegt werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Schranke während der Ruhezeiten geschlossen ist.

Platzpflege / Nutzung

Halten Sie die Toiletten und Waschräume sauber. Kleinkinder dürfen die sanitären Anlagen nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen. Der Mieter ist verpflichtet, den Platz oder angrenzende Böschungen zu pflegen und sauber zu halten. Im Sommer ist bei Langzeit-Stellplätzen mindestens alle zwei Wochen Rasen zu mähen. Unterlässt der Mieter trotz entsprechender Abmahnung die von ihm vertraglich übernommene Pflege, ist der Vermieter berechtigt, diese auf Kosten des Mieters durchzuführen. Die Aufstellung des Wagens und etwaige Bepflanzungen sind mit der Platzverwaltung abzusprechen. Der Stellplatz darf nicht eigenmächtig gewechselt werden. Feste Anbauten, Zäune und Hecken sind nicht gestattet. Jede Veränderung des Stellplatzes und des Geländes, insbesondere seine Bearbeitung und Bepflanzung, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Platzverwalters.

Umwelt

Vom Mieter verursachte Schäden an Bäumen, Sträuchern und anderer Vegetation sind unabhängig vom Verschulden zu Wiederbeschaffungspreisen zu ersetzen. Dazu zählen: das Benageln der Bäume, das Abschnüren mit Leinen, die Beschädigung der Wurzeln, das Absägen von Bäumen und Ästen, das Freilegen von Baumwurzeln etc. Es ist untersagt, Abwasser an nicht dafür vorgesehenen Stellen abzulassen sowie mit Seife oder anderen Waschmitteln in öffentlichen Gewässern zu waschen. Das Autowaschen und -reparieren auf dem Campingplatz ist nicht gestattet.

Müll

Das Mitbringen von Müll ist nicht gestattet. Entsorgt wird nur der auf dem Platz anfallende Hausmüll. Dieser muss in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Mülltrennung. Denken Sie daran, dass kleine Kinder keine Möglichkeit haben, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, da die Müllgefäße zu hoch sind. Wird externer Müll unerlaubt auf dem Campingplatz abgelegt, erlassen wir bei jedem Verstoß eine Strafgebühr in Höhe von 50,00 €.

Feuer / Grillen

Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz grundsätzlich nicht gestattet. Feuerlöscher befinden sich gut sichtbar auf dem Gelände. Grillen ist nur mit Gas- oder Elektrogrills gestattet (kein Holzkohlegrill). Bei Zuwiderhandlung erfolgt unverzüglicher Platzverweis.

Badesee

Die Benutzung des Badesees geschieht auf eigenes Risiko, da kein Bademeister anwesend ist.

Technik / Auflagen

Für Koch- und Heizzwecke sind vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. Die Geräte müssen vorschriftsmäßig vom Wohnwagenhersteller installiert sein. Das Heizen und Kochen mit Petroleum und Spiritus ist nicht gestattet. Die Stromkabel zum Verteilerkasten müssen in einwandfreiem Zustand und VDE-gerecht sein.

33 kg Gasflaschen dürfen nicht aufgestellt werden; Sollte es Ausnahmen geben, so sind entsprechende Sicherungskästen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unbedingt erforderlich. Am Caravan muss alle 2 Jahre eine Gasdruckprüfung durchgeführt werden; Die Verantwortung hierfür liegt nur beim Mieter. Bitte eine Kopie des gültigen Gasprüfungsscheines an der Rezeption abgeben.

Das Aufstellen von Funkantennen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen ist das Aufstellen von Fernsehantennen und allen sonst nicht zur normalen Zelt- und Caravan-Ausstattung gehörenden Einrichtungen nur nach vorheriger Zustimmung des Platzverwalters zulässig; VDE-Vorschriften sind einzuhalten.

Sollte es nach Auflagen der Behörden erforderlich sein, so verpflichtet sich der Mieter, seinen Caravan amtlich zuzulassen und fahrbereit zu halten. Auf dem Campingplatz oder dem AußenParkplatz stehende Pkw müssen amtlich zugelassen sein.

Haftung

Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigenes Risiko. Der Platzhalter übernimmt grundsätzlich keine Haftung. Der Gast / Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und Pflege der Mietsache entstehen.

Wird der Platz in einem Zustand zurückgegeben, der Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten notwendig macht, schuldet der Gast / Mieter, die dafür notwendigen Aufwendungen, samt Mietzins für die Ausfallzeit.

Das Abstellen vom Wohnwagen geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Gast / Mieter, seinen Angehörigen oder Besuchern entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Schäden durch Naturereignisse sowie durch Einbruch, Diebstahl und Feuer.
Sämtliche vom Gast / Mieter getätigten Baumaßnahmen auf dem gemieteten Grundstück (Bei Langzeit-Stellplätzen) sind nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw. nach Aufforderung auf eigene Kosten abzubauen und auf eigene Kosten zu entsorgen.

Hausrecht

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Campingpersonal ist berechtigt das Hausrecht auszuüben, d.h. Gäste vom Platz zu verweisen.

Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Memmingen.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht berührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung 29.04.2024

Yvonne Knittel Am Buxheimer Weiher GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Andreas Müller
Am Weiherhaus 7a
D-87740 Buxheim

Download: Nutzungsordnung